AGBs

1. Der Mietvertrag wird mit der Sandra und Julian Bassett GbR abgeschlossen.

2. Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen können. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktritt Versicherung.

3. Die Schlüssel für das Mietobjekt erhalten Sie ab 16:00 Uhr am Anreisetag. Falls Sie nach 18:00 Uhr anreisen, geben Sie uns bitte telefonisch am Anreisetag bis 17.00 Uhr Bescheid . Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen Ihnen Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser.

4. Bettwäsche und Handtücher werden auf Wunsch gegen Aufpreis gestellt. Eine nachträgliche Bestellung der Wäsche sowie eine Zwischenreinigung der Wohnung ist gegen ein Entgelt möglich. Die ausgewiesene Endreinigung ist obligatorisch und steht nicht zu Ihrer Disposition.

5. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Sollte Ihr gebuchtes Mietobjekt durch außergewöhnliche Umstände unbewohnbar sein (z. B. Wasserschaden, Heizungsausfall), werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen, sofern verfügbar, ein qualitativ gleichwertiges Ersatzdomizil zur Verfügung stellen.

6. Das Mietobjekt darf nur mit der bei Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet werden.

7. Haustiere sind in beiden Wohnungen nicht erlaubt. Beide Wohnungen sind Nichtraucherobjekte. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da die Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben bzw. hierin nicht geraucht wurde. lm Falle der Zuwiderhandlung drohen Ihnen Schadensersatzansprüche.

8. Die Schlüssel für das Mietobjekt sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr im Postkasten an der Garage zu hinterlassen. Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da ggf. noch am selben Tage neue Feriengäste das Mietobjekt beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung des Mietobjektes durchführen müssen. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselrückgabe machen wir eine zusätzliche Tagesmiete in Form eines Schadensersatzanspruches geltend.

9. Das Mietobjekt ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Mülleimer entleert, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster und Türen verschlossen, Heizungen herunter gedreht. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.

10. In Ihrem Mietobjekt steht ein Internetanschluss zur Verfügung, folgendes gilt: Sie verpflichten sich, diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für: Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte; – rechtswidrige Kontaktaufnahme, Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken (Tauschbörsen); Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten; Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte (Hacking); Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben; – unaufgeforderter Nachrichtenversand (Spamming); Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses führen oder führen können. Sie stellen Sandra Bassett und Julian Bassett GbR von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

11. Der Vermieter haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

12. Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß, keine DIN-Fläche).

13. Zusätzliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.

14. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

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